Kurzausschreibung

 

Originalausschreibung hängt am Veranstaltungsort aus

 

1.Veranstalter

 

1.     MSC Münchberg e.V. im ADAC

Postfach 0341
95203 Münchberg

Fahrtleiter : Leitloff Wolfgang,   Tel: 09252/5177 

                   Kießling Arthur,       Tel: 09255/7112                                                                  

 

2.Veranstaltung

 

     12.ADAC „August-Horch“ Oldtimer und Youngtimerausfahrt mit Treffen

     und Prüfungen

für Motorrad und Automobil bis Bj. 87

Sonderwertung LKW/Bus/Feuerwehr bis Bj. 1976

 

3.Zeitplan/Nenngeld

 

Veranstaltungstag: 10 Juni 2012

bei Hahn Classics, Sparnecker Str. 80, 95213 Münchberg

 

Treffen:                                        ab 09.00 – ca. 18.00 Uhr

Fahrzeugabnahme:                       ab 08.00 – 09.30 Uhr   bei Hahn Classics

Fahrerbesprechung:                      ca. 09.30 Uhr

Start:                                             ca. 10.00 Uhr

Aushang der Ergebnisse ca. 30 min vor der Siegerehrung

Siegerehrung:                               ca. 17.30 Uhr

Nennschluss:                                10. Juni 2012

Nenngeld:                                    35€ Fahrer  + 10€ Beifahrer

 

Im Nenngeld enthalten :

- Frühstück mit Kaffee

- Mittagessen im Gasthaus

- Getränkeversorgung an der Strecke

- Bratwurstgutschein für jeden Teilnehmer

- Blechpostkarte

- Rallyeschild

- 30% Pokale

 

 

4.Wertung und Erfolge

 

ADAC Nordbayerischer Pokal für PKW und Motorräder

 

 

5. Teilnehmer

 

Teilnahmeberechtigt ist jeder Inhaber eines gültigen Führerscheines für das gemeldete Fahrzeug. Eine Fahrer – oder Beifahrerlizenz ist nicht erforderlich.

 

6. Fahrzeuge

 

Teilnahmeberechtigt sind alle historischen Fahrzeuge bis Bj. 1987. Die Fahrzeuge sollten möglichst originalgetreu präsentiert werden. Zugelassen werden nur Fahrzeuge, die sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und bei der Abnahme nicht beanstandet wurden. Der Fahrer haftet für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, unabhängig von der Abnahme, sowie für das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung.

 

7. Klasseneinteilung

 

      Gruppe B – Motorräder und Motorräder mit Seitenwagen:

 

      Klasse B1 bis incl. 1918 sowie Kupplungs -o. getriebelose Fzg .u. Fahrzeuge mit"Schnüffelventil",  

                                                d.h. nicht gesteuerte Einlassventile    

      Klasse B-2 von 1919 bis 1945                                

      Klasse B-3 von 1946 bis 1960   

      Klasse B-4 von 1961 bis 1982

      Sonderklasse Youngtimer von 1983 bis 1987                        

     

              

         

 

 

     Gruppe D-Dreirad-/Vierradfahrzeuge und mehrachsige Fahrzeuge

 

     Klasse D-1 bis 1945                

     Klasse D-2 von 1946 bis 1960

     Klasse D-3 von 1961 bis 1970

     Klasse D-4 von 1971 bis 1982

     Sonderklasse Youngtimer von 1983 bis 1987

 

     Sonderwertung LKW / Busse / Feuerwehrfahrzeuge bis 1976

 

 

 

 

 

 

 

8. Nennung

 

Nur gültige Nennungen berechtigen zur Teilnahme. Die Nennung muß vollständig ausgefüllt, und von Fahrer und Beifahrer unterschrieben sein.

Das Nenngeld ist am Veranstaltungstag im Nennbüro zu entrichten.

Nicht bezahlte Nennungen werden bei Erreichen der Höchstzahl von 100 Fahrzeugen nicht reserviert.

Um Vornennung bis 1 Woche vor der Veranstaltung wird gebeten.

 

9. Abnahme

 

Es sind folgende Dokumente vorzuweisen.

 

-         Führerschein des Fahrers

-         Fahrzeugschein

-         Versicherungsnachweis

-         bei Teilnehmer unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Eltern

-         Helm bei Zweirädern

 

 

10. Aufgabenstellung

 

-         Startprüfung

-         Gleichmäßigkeitsprüfung 1

-         Gatter vorwärts

-         Seitenabstand

-         Radumdrehung

-         Gleichmäßigkeitsprüfung 2

-         Wegfahrprüfung

-         mittig fahren ( Durchfahrt )

 

Die Veranstaltung zielt zu keiner Zeit auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit oder Bestzeit ab. Es wird im öffentlichen Straßenverkehr gefahren. Die Fahrzeuge müssen den Vorschriften entsprechen und die Verkehrs- regeln sind einzuhalten. Protest gegen die Zeitnahme und die Entscheidungen der Sachrichter sind unzulässig. Für sonstige Proteste gilt eine Gebühr von 3000€.

 

 

11. Haftungsausschluss

 

Die Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen allein die Verantwortung für die von Ihnen oder Ihrer benutzten Fahrzeuge verursachten Schäden.

 

 

12. Wertung

 

Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung bei den Prüfungen.

 

Wertungstabelle

 

          - Verspätet am Start: 10 Punkte

          - Anfahren einer Kontrolle aus der falschen Richtung 10 Punkte

          - Nichterfüllen der Startprüfung: 5 Punkte

          - Auslassen einer Prüfung : 100 Punkte

          - Gleichmäßigkeitsprüfung   1sec. 1 Punkt      1/10se. 1/10 Punkt

          - Gatterfahren: pro cm Abweichung 1 Punkt   Berührung 50 Punkte

          - Seitenabstand     pro cm Abweichung 1Punkt

          - Radumdrehung   pro  viertel Umdrehung 1 Punkt

          - Wegfahrprüfung pro cm Abweichung 1 Punkt

          - Mittig Fahren pro cm Abweichung 1 Punkt

          - Fälschen einer Eintragung in der Bordkarte WERTUNGSVERLUST

          - Verlust der Bordkarte 100 Punkte

          - Überschreiten der Fahrzeit um mehr als 30 Minuten  = Wertungsverlust

          - Unterschreiten der Fahrzeit um mehr als 30 Minuten = Wertungsverlust

          - Verstoß gegen die Ausschreibung oder Ausführungsbestimmungen 

             = Wertungsverlust

 

 

 

 

13. Preise

 

 

30 % Pokale und Ehrenpreise für alle Teilnehmer an der Ausfahrt.

ggf. weitere Ehrenpreise und Erinnerungsgeschenke